Abschluss Vertrag
1. Der Beherbergungsvertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald das Appartement telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bestellt ist und entsprechend telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
Rücktritt durch den Beherberger
3.1 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Beherberger im Falle von Systemfehlern in der Buchungssoftware oder anderen Gründen warum eine Unterbringung unmöglich ist sich aus seinen Beherbergungspflichten lösen. In diesem Fall ist soweit möglich eine Ersatzunterkunft zu stellen.
3.2 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
3.3 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.3.4 Außerhalb des in 3.3. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis
– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
3.5 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Beherberger. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Beherberger kein Schaden entstanden ist oder der ihm entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Verhinderung der Anreise
3.6 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten (auch per Zug) unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
3.7 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
3.8 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
4. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
4.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
4.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
4.3 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
4.4 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
Der Eigentümer empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im Mietpreis allerdings nicht enthalten ist.
Zahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Die Restsumme ist 14 Tage vor Anreise zu überweisen.
Kaution
Mit Zahlung der Restsumme ist auch die Überweisung einer Kaution fällig. Die Kaution wird spätestens 3 Werktage nach Abreise zurücküberwiesen, ggf. verrechnet.
Personenzahl
Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist nur bis zur Anzahl der genannten Maximalbelegung im Mietgegenstand zulässig. Jede zusätzliche Person ist rechtzeitig vor Mietbeginn mit dem Beherberger abzustimmen.
Nebenkosten
Die Übernachtungspreise verstehen sich inklusive Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Bett- und Tischwäsche, Handtücher, kostenlosem Internetzugang, Endreinigung, Parkplatz). Hinzu kommen die Gebühren für Kurtaxe und die Gebühren für vom Vertragspartner beauftragter Wäschewechsel oder eine Reinigung während des Aufenthaltes.
Tierhaltung
Tiere sind nicht erlaubt.
Raucher
Alle Wohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen. Vor den Wohnungen bzw. auf der Terrasse kann geraucht werden.
Reinigung
Die Wohnungen sind bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Wir behalten uns vor, bei einer übermäßig verunreinigten Wohnung zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, bzw. diese an der Kaution abzuziehen.
Mängel und Schäden
Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars einschließlich des Reinigungszustandes bei Beginn der Mietzeit an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Durch Sie oder Mitreisende entstandene Schäden während Ihrer Mietzeit sind unverzüglich zu melden und so gering wie möglich zu halten; die Haftung obliegt dem im Vertrag genannten Mieter zu 100 %. Eltern haften für ihre Kinder.
Haftung
Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nicht.Mit der Zurverfügungstellung des Stellplatzes, kommt ausdrücklich kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem zum Appartement gehörenden Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Beherberger nicht.
Schlüssel und Anreise
Der Vertragspartner hat das Recht die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. Jedem Kunden steht bei der Anreise mit dem PKW ein Parkplatz auf dem zum Appartement gehörenden Grundstück zur Verfügung.
Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Bei der Anreise kann der Schlüssel ab 16 Uhr im Schlüsselsafe abgeholt werden und ist bei der Abreise bis 10 Uhr vollständig dort wieder abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels einer Schließanlage sind die Kosten einer neuen Schließanlage in voller Höhe zu tragen.
Sonstiges
Die ausliegenden Gästeinformationen im Mietobjekt sind zu beachten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieses Vertrages ungültig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ungültige Klausel unverzüglich durch eine entsprechend gültige Klausel zu ersetzen, die der ungültigen möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand
Salzburg